BAG Regeln bezüglich Sport & Covid-19

Liebe Karatekas

Die neuen BAG-Regeln in Bezug auf Covid sind bekannt und veröffentlicht. Wir werden uns daran halten und die nötigen Massnahmen dazu veranlassen.

Wir werden also weiterhin ohne Masken das eigentliche Training absolvieren können:

Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der Zertifikatspflicht?
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Covid-Zertifikat

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.

Müssen von Kindern und Jugendlichen, die in einem Innenraum trainieren und jünger sind als 16 Jahre, ebenfalls Kontaktdaten erhoben werden?
Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Hallen und Innenräumen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch die Kontaktdaten von Personen erfasst werden, die jünger sind als 16 Jahre. Wird bei einer kulturellen und sportlichen Aktivität in einem Innenraum eine Maske getragen, dann müssen die Kontaktdaten von Personen unter 16 Jahren nicht erfasst werden. Die Zertifikatspflicht gilt dagegen nur für Personen, die älter sind als 16 Jahre.

https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#tabs_1026676179_0

Verantwortlich für die Überprüfung der Zertifikate sind die Trainingsleiter, welche ebenfalls die Anwesenheitslisten führen werden.

Kommentare sind geschlossen.